Checkliste Grundstück

Checkliste Grundstück

Bevor ein Neubau errichtet werden kann gibt es beim Grundstück einige Dinge zu beachten. Wir konnten hier sowohl positive als auch negative Erfahrungen sammeln und stellen euch hier ein paar Tipps zur Verfügung.

Vorab: Bei uns ist das Thema Grundstück etwas Besonderes – wir bauen nämlich auf einem Grundstück mit Erbbaurecht. Auf die Vor- und Nachteile werden wir in diesem Artikel nicht eingehen, können das Erbbaurecht aber kurz beschreiben: Im Grunde geht es darum, dass ein Grundstück nicht gekauft, sondern für einen teilweise dynamischen Monats oder Jahresbetrag für einen bestimmten Zeitraum (oftmals 99 oder 100 Jahre) gepachtet wird.

unabhängig vom Grundstückskauf oder Pacht gibt es aber ein paar Dinge, die VOR der notariellen Beurkundung oder spätestens im Notarvertrag geklärt werden sollten. Wichtig ist, dass dies unsere Erfahrungen sind und somit kein Anspruch auf Vollständigkeit besteht 😉

  • nicht erschlossen / teilerschlossen / vollerschlossen
    Die Definitionen der Begriffe sind teilweise etwas schwammig (auch für den Verkäufer/Verpächter und in unserem Falle auch für den Notar???). Grundsätzlich geht es bei den Begriffen um die „Nutzbarmachung“ eines Geländes durch Infrastrukturmaßnahmen. Die Kostenträger der Infrastrukturmaßnahmen MÜSSEN SCHRIFTLICH vor oder im Notarvertrag definiert werden. Damit keine Missverständnisse entstehen: Mündliche Zusagen sind nicht ausreichend. Habt ihr nichts Schriftliches, müsst Ihr mit Kosten im oberen vierstelligen Bereich rechnen. Die Kollegen von haus-bau-blog.de haben hier eine nette und exaktere Kostenrechnung aufgestellt. Ruhig mal hineinschnuppern 🙂 . Verlasst euch am Besten nicht auf die Begriffe „teil-, voll- oder nicht erschlossen“ sondern klärt die Infrastrukturmaßnahmen konkret:
    – Wer trägt die Kosten für die Grundstücksvermessung?
    – Wer trägt die Kosten für den Wasser-/ Abwasseranschluss?
    – Wer trägt die Kosten für den Gasanschluss?
    – Wer trägt die Kosten für den Stromanschluss?
    – Wer trägt die Kosten für Telekommunikationsanschlüsse (COAX / Glasfaser (FTTH) / Telefon)?
  • Baulasten
    Sofern das Haus in bestimmten Fällen in weniger als drei Metern Abstand zur Grundstücksgrenze errichtet werden soll, sind Baulasten auf dem Nachbargrundstück erforderlich. Die Übernahme einer Baulast sollte somit ebenfalls geklärt sein, bevor der Notarvertrag geschlossen wird.
  • Pfandfreigaben und Löschungsbewilligungen
    In unserem Fall wurde ein großes Grundstück in mehrere Parzellen geteilt. Auf dem Ursprungsgrundstück waren jedoch noch Grundbuchrechte von verschiedenen Parteien eingetragen. Diese Grundbuchrechte sollten bei einer Übernahme des Grundstücks aufgehoben werden. Andernfalls erfordern sämtliche zukünftige Beurkundungen durch einen Notar eine Freigabe durch diese Parteien. Die bereits eingetragenen Grundbuchrechte sollten daher ebenfalls bekannt sein, bevor der Notarvertrag geschlossen wird.

Natürlich gibt es noch vieeeel mehr wichtige Punkte, die vor einem Grundstückskauf beachtet werden müssen. Die „Kollegen“ vom immobilienpool haben hier auch sehr gute Informationen bereitgestellt!

Viel Erfolg!

Posted on: März 28, 2018heupel.family

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